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BGH (VIII ZR 309/93) | Datum: 04.05.1994
Der Kläger erwarb mit Vertrag vom 12. Februar 1990 von den Beklagten ein Sonnenstudio nebst Inventar und Warenvorräten zum Preis von 75.000 DM. Er betrieb das Studio in den bisherigen, angemieteten Geschäftsräumen ab [...]