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BGH (1 StR 472/93) | Datum: 17.08.1993
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22. April 1993 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]