Sortieren nach
»Eine kurz vor der Ehescheidung für zwei Jahre aufgenommene, höher bezahlte Auslandstätigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Entwicklungsdienst prägt nicht die ehelichen Lebensverhältnisse, selbst wenn der Unterhaltspflichtige zu Beginn der Ehe schon einmal eine ähnliche, höher bezahlte Auslandstätigkeit ausgeübt hat.«
FamRZ 1994, 514 NJW-RR 1993, 966 OLGReport-Frankfurt 1993, 134 [...]