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Macht ein Elternteil Kindesunterhalt in Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB geltend, so ist die Bedürftigkeit des Kindes für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe maßgebend, nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des klagenden Elternteils. Zur Begründung verweist der Senat auf den Beschluß des Kammergerichts vom 26.09.1988, abgedruckt in FamRZ 1989, 82.
Ebenso OLG Frankfurt/M., FamRZ 1994, 1041 . DRsp IV(418)276a FamRZ 1994, 635 NJW-RR 1994, 388 [...]