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»Der Unterhaltsschuldner darf statt der Unterhaltsgläubigerin das Sozialamt auf Abänderung des Unterhaltstitels verklagen, wenn es ihr Sozialhilfe gewährt, ihren Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat und die Unterhaltsgläubigerin nicht in der Lage ist, ihre Rechte allein wahrzunehmen.«
DRsp IV(418)282c FamRZ 1994, 764 OLGReport-Düsseldorf 1994, 50 [...]
»Nach der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist die Partei wegen der sie treffenden Verpflichtung zu kostensparender Prozeßführung grundsätzlich verpflichtet, einen Auskunftsanspruch gemäß § 1587e Abs. 1 BGB als Nebenanspruch im Rahmen des Versorgungsausgleichs geltend zu machen, wenn bereits das Ehescheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich als Verbundsache anhängig ist. Die mit der Verfolgung des Auskunftsanspruchs in einem gesonderten Verfahren verbundenen Anwaltsgebühren können allerdings dann nach § 128 BRAGO festsetzungsfähig sein, wenn die Partei in der Verbundsache durch das Gericht darauf hingewiesen wurde, die Auskunftsforderung müsse in einem eigenständigen Prozeß durchgesetzt werden.«
FamRZ 1994, 315 JurBüro 1994, 233 OLGReport-Düsseldorf 1994, 102 [...]