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1. Die Vergütung eines Vereinsbetreuers bemißt sich nach den tatsächlich erforderlichen Fachkenntnissen. 2. Die Bearbeitung sozialhilferechtlicher Probleme rechtfertigt einen Stundensatz von 40 DM. 3. Ein Vorschuß kann in der Regel höchstens für drei Monate gewährt werden.
FamRZ 1994, 125 NiedersRpfl 1993, 218 Rpfleger 1994, 240 [...]