Sortieren nach
Strenge Maßstäbe für einen völligen Ausschluß des Umgangsrechts zu Lasten des nichtsorgeberechtigten Elternteils: Der völlige Ausschluß des Umgangsrechts ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechts oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann; allein die Verfeindung der Eltern kann den völligen Ausschluß des Umgangsrechts nicht rechtfertigen. Auch kann die nicht ganz fernliegende Möglichkeit, daß sich die zwischen den Eltern bestehenden Spannungen auf das Kind übertragen, nicht zu einem derart einschneidenden Eingriff in das Elternrecht des Vaters wie dem völligen Ausschluß des Umgangsrechts führen. Schließlich darf auch der Wunsch eines fast vier Jahre alten, erst nach Trennung der Eltern geborenen Kindes, seinen Vater kennenzulernen, nicht völlig unberücksichtigt bleiben.
FamRZ 1994, 58 NJW-RR 1993, 1290 OLGReport-Hamm 1993, 259 [...]