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Unterhaltsbedarf eines in den Niederlanden lebenden Kindes: a. Bemessung nach der einschlägigen deutschen Unterhaltstabelle (hier: des OLG Hamm), sofern deutsches Sachrecht anwendbar; b. Im Rahmen einer Abänderungsklage ist das in den Niederlanden gezahlte Kindergeld ohne den sogenannten Zählkindervorteil (fiktiver Kindergeldbetrag) bedarfsmindernd zu berücksichtigen, sofern das im Ausland gezahlte (höhere) Kindergeld bereits in der Ausgangsentscheidung berücksichtigt wurde.
FamRZ 1994, 1132 NJW-RR 1994, 331 OLGReport-Hamm 1993, 324 [...]
Ist die Ehe der Parteien durch Urteil des Kreisgerichts vor dem Beitritt der neuen Bundesländer (03.10.1990) geschieden worden, der Unterhaltsverpflichtete noch vor dem Beitritt und die Berechtigte danach in das Gebiet der alten Bundesländer umgezogen, so richtet sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Berechtigten nach dem BGB (hier nach § 1570 BGB).
Die zugelassene Berufung ist eingelegt. FamRZ 1994, 706 [...]