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Wird die deutsche Antragstellerin durch die Dauer des vor einem belgischen Gericht rechtshängigen Ehescheidungsverfahrens unzumutbar belastet, so muß die vorhergehende Rechtshängigkeit des Verfahrens vor dem belgischen Gericht ausnahmsweise in einem späteren deutschen Ehescheidungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
Ebenso BGH - IVb ZR 335/81 - vom 26.01.1983 FamRZ 1995, 1074 [...]
Zu den Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung gehört die - gem. § 630 Abs. 1 Nr. 3 ZPO im Scheidungsantrag formulierte - Einigung der Ehegatten über die Regelung des Kindesunterhalts, und zwar auch im Falle beabsichtigter gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts.
DRsp I(166)329b DRsp IV(418)275o FamRZ 1994, 514 NJW-RR 1994, 518 [...]