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Trennungsvereinbarung zwischen unverheirateten Lebenspartnern: 1. Enthält eine bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft getroffene Trennungsvereinbarung eine Unterhaltsregelung zugunsten der gemeinsamen minderjährigen Kinder der Parteien, so bedarf diese Regelung gemäß § 1615e Abs. 2 BGB zu ihrer Wirksamkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Insoweit ist von einer Unterhaltsvereinbarung zwischen Vater und nichtehelichen Kindern (§ 1615e Abs. 1 BGB) auszugehen, weil die Mutter als gesetzliche Vertreterin im Namen der Kinder handelt, um diesen einen eigenen Unterhaltsanspruch zu verschaffen. 2. Solange die für die Unterhaltsvereinbarung erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts fehlt, ist die Trennungsvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft gemäß § 139 BGB insgesamt unwirksam.
vgl. Anmerkung Finger, FamRZ 1994, 1549 DAVorm 1993, 964 JuS 1994, 256 NJW-RR 1993, 1478 [...]