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BayObLG (1 Z BR 54/93) | Datum: 13.10.1993
Der Erblasser ist verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Als gesetzliche Erben kommen seine Witwe, die Beteiligte zu 2), und seine vier minderjährigen Kinder, die Beteiligten zu 3), in Betracht. [...]