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OLG München (3 W 2185/93) | Datum: 08.10.1993
Die gemäß § 91 a Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die nach beiderseitiger Erklärung der Erledigung der Hauptsache erfolgte Kostenentscheidung des Landgerichts Traunstein ist nicht [...]