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BFH (II R 14/90) | Datum: 11.08.1993
I. Sachverhalt: Am 6.5.1981 starb A. Sie hinterließ nach den Berechnungen des Finanzamts ein Vermögen mit einem Nachlaßreinwert von 1.150.576 DM. Der Nachlaß bestand im wesentlichen aus Wertpapierdepots und Guthaben [...]