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Wird einem Vormund durch Vorbescheid seine Entlassung angedroht, so ist gegen diese Androhung die einfache Beschwerde zulässig. Dagegen ist der Vorbescheid als solcher nur im Erbscheinsverfahren und im Verfahren betreffend die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zulässig wegen der dort bestehenden Gefahren. Für die Zulassung des Vorbescheides im Verfahren betreffend die Entlassung eines Einzelvormunds nach § 1886 BGB besteht kein Bedürfnis.
DAVorm 1993, 1124 FamRZ 1994, 51 MDR 1993, 1116 Rpfleger 1994, 22 [...]
»1. Der Unterhaltsschuldner darf ein defizitäres Unternehmen verkaufen, ohne daß dies unterhaltsrechtlich Auswirkungen hätte. Eine nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung kann ihm unterhaltsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen. 2. Der Wohnvorteil s.o. ist keine Einnahme, vielmehr nur Ersparnis, die durch Auszug des Unterhaltsgläubigers nicht größer wird. Nur diese Ersparnis ist auszugleichen. 3. Bei luxuriösen ehelichen Lebensverhältnissen kommt eine Anrechnung eines Wohnvorteils von 1000 DM monatlich in Betracht. Auch wenn der objektive Mietwert höher sein sollte, ist er bei der Bedarfsberechnung nicht dem Einkommen des Pflichtigen hinzuzurechnen; denn der nach Trennung zur Verfügung stehende Raum ist durch die Trennung gleichsam aufgedrängt. 4. Eine gelernte Direktrice mit zehnjähriger Berufserfahrung vor der Ehe muß auch in verwandten Berufen tätig sein.«
FamRZ 1994, 1029 MDR 1994, 173 NJW-RR 1994, 196 OLGReport-Hamm 1993, 284 [...]
»1. Der im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Anwalt verstößt grundsätzlich gegen seine Verpflichtung zu kostensparender Prozeßführung, wenn er außerhalb des Verbundes des § 623 ZPO ein isoliertes Verfahren wegen der Übertragung des Sorgerechtes betreibt und das Antragsziel im Verbund durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 620 Satz 1 Nr. 1 ZPO hätte erreicht werden können. 2. Der Einwand der Landeskasse, der im Rahmen von Prozeßkostenhilfe zu vergütende Anwalt habe vermeidbare Kosten pflichtwidrig verursacht, ist im Festsetzungsverfahren zu erledigen.«
FamRZ 1994, 973 MDR 1993, 1132 OLGReport-Düsseldorf 1994, 101 [...]