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1. In Unterbringungsverfahren ist wegen der erforderlichen Fachkenntnisse in aller Regel ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zu bestellen. 2. Die Vergütung des Verfahrenspflegers richtet sich nach §§ 1835 BGB, 112 Abs. 4 BRAGO, da der Verweis in § 1835 Abs. 4 S. 2 BGB sich nicht auf die Höhe der Vergütung bezieht.
AnwBl 1993, 640 FamRZ 1994, 525 JurBüro 1993, 726 MDR 1993, 1248 Rpfleger 1993, 483 [...]
Die Anerkennung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist nur ausgeschlossen, wenn in dem Urteil ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vorliegt. Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts stellen nur dann einen Verstoß gegen den ordre public dar, wenn das Ergebnis zu den Grundgedanken des deutschen Rechts in untragbarem Widerspruch steht. Auch für die Frage der internationalen Zuständigkeit eines Gerichts gilt der Grundsatz einmal zuständig immer zuständig.
DRsp IV(418)284a-c EzFamR aktuell 1993, 331 FamRZ 1993, 1469 [...]