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1. Bei der Prüfung, ob ein Betreuer zu entlassen ist, ist der Grundgedanke des § 1897 Abs. 4 BGB, Wunsch des Betreuten, zu berücksichtigen. 2. Die Äußerung eines Wunsches im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB ist keine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, so daß es auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht ankommt.
BtPrax 1993, 171 DAVorm 1994, 216 FamRZ 1994, 322 Rpfleger 1994, 64 [...]
Trennungsvereinbarung zwischen unverheirateten Lebenspartnern: 1. Enthält eine bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft getroffene Trennungsvereinbarung eine Unterhaltsregelung zugunsten der gemeinsamen minderjährigen Kinder der Parteien, so bedarf diese Regelung gemäß § 1615e Abs. 2 BGB zu ihrer Wirksamkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Insoweit ist von einer Unterhaltsvereinbarung zwischen Vater und nichtehelichen Kindern (§ 1615e Abs. 1 BGB) auszugehen, weil die Mutter als gesetzliche Vertreterin im Namen der Kinder handelt, um diesen einen eigenen Unterhaltsanspruch zu verschaffen. 2. Solange die für die Unterhaltsvereinbarung erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts fehlt, ist die Trennungsvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft gemäß § 139 BGB insgesamt unwirksam.
vgl. Anmerkung Finger, FamRZ 1994, 1549 DAVorm 1993, 964 JuS 1994, 256 NJW-RR 1993, 1478 [...]
»1. Der Anspruch des Strafgefangenen auf Auszahlung aus Arbeitsentgelt i.S.d. § 43 StVollzG gebildetem Eigengeld i.S.d. § 52 StVollzG unterliegt grundsätzlich der Pfändung. 2. Die Pfändung unterliegt den Beschränkungen gem. § 850c ZPO. 3. Bei der Berechnung des pfandfreien Betrages gelten §§ 850e Nr. 3 ZPO, 50 Abs. 2 StVollzG entsprechend. 4. Ist das Arbeitsentgelt dem Eigengeldkonto gutgeschrieben worden, tritt der Pfändungsschutz nur nach Maßgabe des § 850d ZPO.«
siehe Schl.Holst.OLG - 16 W 20/94 - vom 19.05.1994, DAVorm 1994, 1053 DAVorm 1994, 726 [...]