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»1. Das deutsche Gericht, das die Ehe der Eltern scheidet, ist auch dann nicht international zuständig, über das Sorgerecht für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien zu entscheiden, wenn die Eltern eine Sorgerechtsregelung im Verbund wünschen. 2. Das Gericht, das seine Zuständigkeit in einer Sorgerechtssache verneint, ist nicht gehalten, Eltern und Kind anzuhören.«
FamRZ 1993, 1108 NJW-RR 1994, 268 OLGReport-Düsseldorf 1993, 216 [...]