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Entscheidung über das Sorgerecht für ins Ausland (hier: durch den Vater nach Jordanien) entführte Kinder für den Fall der Scheidung der Ehe der Eltern: a. Internationale Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts als sogenannte Annexzuständigkeit zu derjenigen für das Eheverfahren (§ 623 Abs. 1 und 3 i.V. mit § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO); b. Ermittlung des anzuwendenden Sachrechts nicht aufgrund des Scheidungsstatuts, sondern nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 EGBGB (Anwendung des Rechts des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat); c. Unanwendbarkeit der jordanischen Vorschriften über die Regelung der elterlichen Sorge, weil diese mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind (Verletzung von Grundrechten durch Ausschluß der nicht dem Islam angehörigen Mutter von jeglichem Sorgerecht).
FamRZ 1994, 644 MDR 1994, 71 NJW-RR 1994, 7 OLGReport-Düsseldorf 1993, 261 [...]