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BVerwG (5 B 144.92) | Datum: 30.03.1993
Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Denn die für die Zulassung der Revision allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt der Rechtssache nicht zu. Diese Voraussetzung [...]