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OLG Hamm (15 W 138/92) | Datum: 08.07.1992
Das Erbscheinsverfahren wird durch einen Antrag in Gang gesetzt (§ 2353 BGB ). Mit dem Antrag sind die Angaben nach den §§ 2354 , 2355 BGB zu verbinden, die entweder für das behauptete Erbrecht wesentlich sind oder im [...]