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Sittliche Gründe für eine Unterhaltsgewährung liegen auch dann nicht vor, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit des Partners dadurch entstanden ist, daß er keine Arbeitslosenhilfe erhält, weil er in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt und das Einkommen des unterstützenden Partners gem. § 137 Abs. 2 a AFG angerechnet wird.
BB 1993, 203 LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 78 [...]
Die Wohnungsbenutzungsregelungen des § 1361b BGB sind bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anwendbar. Kein Partner hat daher einen Anspruch auf Zuweisung der Wohnung an sich oder Regelung der Benutzung der Wohnung.
FamRZ 1993, 187 LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 42 [...]