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Ein Versorgungsausgleich unterbleibt in den Fällen, bei denen zur Zeit der Eheschließung im Jahre 1985 für die Folgesache 'Versorgungsausgleich' DDR-Recht maßgebend war und ein Ehegatte bis zum Stichtag 03.10.1990 weiterhin im Gebiet der früheren DDR gewohnt hat.
Siehe hierzu die Entscheidung des BGH - XII ZB 143/92 - vom 20.04.1994 FamRZ 1993, 1096 [...]