Sortieren nach
In besonderen Eilfällen ist eine zivilrechtliche Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 1846, 1906 BGB auch außerhalb eines anhängigen Betreuungssverfahrens ohne vorherige Betreuerbestellung zulässig, auch in direktem Anschluß an eine öffentlich-rechtliche Unterbringung des Betroffenen.
BtPrax 1992, 107 DAVorm 1992, 1366 FamRZ 1993, 476 MDR 1992, 1155 NJW 1992, 2974 [...]
1. Der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht einem Ehegatten i.S. des § 1608 BGB nicht gleich. 2. Die Tatsache allein, daß das - in Ausbildung befindliche - volljährige Kind mit einem leistungsfähigen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, mindert noch nicht die Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und führt nicht zum Ausschluß des (Ausbildungs-)Unterhaltsanspruchs gegen die Eltern.
DAVorm 1993, 1131 DRsp I(165)228d FamRZ 1993, 352 NJW 1993, 2880 [...]