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BGH (XII ZR 66/91) | Datum: 23.09.1992
»Bei Oder-Konten hat ein Ehegatte im Prozeß nur darzutun, daß dem anderen Gesamtgläubiger durch die Leistung des Schuldners mehr zugeflossen ist, als seinem Anteil entspricht. Es ist dann Sache des in Anspruch [...]