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OLG Saarbrücken (6 W 2/92) | Datum: 10.08.1992
D. N. S. ist das nichteheliche, den Namen des Vaters tragende (§ 1618 BGB ) Kind der Verfahrensbeteiligten zu 1) und 2). Auf Antrag der Kindesmutter hatte der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts N. mit Beschluß [...]