Sortieren nach
»Bei Rücknahme der Beschwerde eines Versicherungsträgers in der Folgesache Versorgungsausgleich kann eine Partei des Scheidungsverfahrens Antrag auf Kostenerstattung nach § 515 Abs. 3 ZPO nur dann stellen, wenn ein echtes Streitverhältnis vorgelegen hat.«
Vorinstanz: AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 851 F 6493/90 OLGReport-München 1993, 118 [...]