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BayObLG (3Z BR 28/92) | Datum: 19.06.1992
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 schlossen am 27.4.1991 vor dem Standesamt X die Ehe. Die Eheschließung wurde im Heiratsbuch für das Jahr 1991 eingetragen. Dort heißt es u.a.: 'Die Ehegatten führen den Ehenamen A'. In [...]