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BGH (VI ZB 3/92) | Datum: 10.03.1992
I. Die Beklagten haben gegen das sie beschwerende Urteil am 8. August 1991 rechtzeitig Berufung eingelegt. Die Frist zur Begründung des Rechtsmittels lief am 15. Oktober 1991 ab. Auf den Hinweis des Berufungsgerichts [...]