Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (XII ZR 239/90) | Datum: 29.01.1992
»Da es sich bei dem abzuändernden Unterhaltstitel nicht um ein Urteil, sondern um einen Prozeßvergleich handelt, erfolgt die in § 323 Abs. 4 i.V. mit § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorgesehene Anpassung des Titels an [...]