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BGH (XII ZR 53/90) | Datum: 13.03.1991
Die Parteien waren - im Güterstand der Gütertrennung lebend - miteinander verheiratet. Seit 14. April 1987 ist ihre Ehe geschieden. Der Beklagte veräußerte an den Erwerber des früheren Familienwohnheims, einen Herrn [...]