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c. »1. Der Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Bewertung der Nachlaßgegenstände durch einen Sachverständigen auf Kosten des Nachlasses besteht nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs fort, wenn der Vermächtnisnehmer zugleich Pflichtteilsberechtigter ist. 2. Hat der Erbe ein geordnetes Nachlaßverzeichnis erstellt, so kann der Vermächtnisnehmer nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nicht mehr verlangen, daß das Verzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird, weil dadurch keine höhere Richtigkeitsvermutung und keine größere Klarheit oder Übersichtlichkeit erreicht werden kann.«
DRsp I(174)262c FamRZ 1992, 1104 JMBl NRW 1992, 56 NJW-RR 1992, 8 [...]
a. Der Alleineigentümer eines Hausgrundstücks, das die Ehegatten während intakter Ehe bewohnt haben, hat einen Vergütungsanspruch gegen den anderen Ehegatten, wenn dieser bei Trennung der Parteien im Haus verbleibt, während der Hauseigentümer auszieht und wenn weder eine gerichtliche Zuweisung stattgefunden hat, noch sich die Eheleute über die Wohnungsnutzung geeinigt haben. b. Ob als Anspruchsgrundlage eines solchen Zahlungsanspruchs im Falle des LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 86 a eine Analogie zu § 1361b Abs. 2 BGB oder zu § 745 Abs. 2 BGB in Betracht kommt, oder ob der Anspruch aus § 812 BGB oder aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis herzuleiten ist - unter Aufgabe der früheren Wertung des BGH, daß ein Besitzrecht bis zur Scheidung bestehe -, kann vorliegend offenbeiben, da ein Anspruch in jedem Fall zu bejahen ist, dies auch unter der Einschränkung, daß er - bei analoger Anwendung der §§ 1361b und 745 Abs. 1 BGB - der Billigkeit entsprechen muß.
FamRZ 1992, 440 LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 86 NJW-RR 1992, 1348 [...]