Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BGH (5 StR 279/91) | Datum: 17.07.1991
1. Der Schuldspruch wegen Vergewaltigung hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung stand; das gilt namentlich für die Feststellungen zurn Vorsatz und im Ergebnis auch für die Annahme des Tatrichters, daß der Angeklagte [...]