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Ein englisches Urteil, das den Stiefvater zum Unterhalt gegenüber seinem Stiefkind verurteilt, verstößt gegen den deutschen ordre public (§ 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) und kann nicht für vollstreckbar erklärt werden.
LG Düsseldorf (13 O 629/90) | Datum: 24.01.1991
FamRZ 1991, 581 (krit. Anm. Gottwald) LSK-FamR/Hannemann, § 1601 BGB LS 3 [...]
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