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LG Dortmund (17 S 116/91) | Datum: 18.07.1991
»Zwar sind vor einem Jugendamt [JA] errichtete vollstreckbare Urkunden in § 323 Abs. 4 ZPO nicht ausdrücklich genannt; aus dem Inhalt des § 323 Abs. 4 ,5 ZPO folgt jedoch, daß die Vorschriften des § 323 ZPO auch auf [...]