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BGH (II ZR 239/90) | Datum: 14.10.1991
Die Beklagte ist eine GmbH mit einem Stammkapital von 100.000,-- DM, die den Großhandel mit Orientteppichen betreibt. Ihre beiden Gesellschafter, der Kläger und Frau L., sind zugleich Geschäftsführer mit [...]