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BAG (2 AZR 449/90) | Datum: 21.02.1991
Die Klägerin war seit dem 2. Oktober 1989 aufgrund schriftlichen Vertrages vom 18. Oktober 1989 als Arzthelferin für den Beklagten zu einem Monatsgehalt von 2.150,-- DM brutto tätig. Die Kündigungsfrist war mit einem [...]