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In einem von Amts wegen durchgeführten Verfahren, welches materiell-rechtlich nach §§ 1671, 1696, 1666 BGB erforderlich geworden ist, kann für die Entscheidung über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch auf die Großmutter des Kindes abgestellt werden, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen hinsichtlich Sorgerechtsregelung, Aufenthalt und Umgang des Kindes befugt ist.
Vgl. dazu auch LG Bamberg, FamRZ 1985, 524 FamRZ 1992, 199 [...]