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OLG Hamm (15 W 33/91) | Datum: 08.04.1991
a. »Das LG erachtet das [Not-]Testament maßgeblich deshalb als unwirksam, weil die Erblasserin ihren letzten Willen nicht vor drei Zeugen erklärt habe (§ 2250 Abs. 2 BGB ). Die Zeugin N. könne nicht als [...]