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OLG Hamm (15 W 44/90) | Datum: 03.04.1990
b. »Nach § 55 b Abs. 3 FGG steht die Beschwerde gegen eine Verfügung, durch die das Vormundschaftsgericht Ä wie hier Ä die Vaterschaft feststellt, »den nach Abs. 1 zu hörenden Personen und dem Kinde« zu. Als zu hörende [...]