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OLG München (26 WF 1067/90) | Datum: 19.09.1990
Ein Trennungsurlteil nach italienischem Recht bewirkt keine Scheidung im Rechtssinn,.sondern lediglich ein Getrenntleben, welches auch nach deutschem Recht zum Dauerzustand werden kann. Umgekehrt kennt auch das [...]