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OLG Hamm (15 W 493/89) | Datum: 03.07.1990
a. »Nach Ansicht des Senats stellt die vom Erben geschuldete Erbschaftsteuer eine Eigenverbindlichkeit dar, die bei der Wertberechnung nach § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO keine Berücksichtigung finden kann. Die Bedeutung [...]