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BayObLG (1 a Z 74/89) | Datum: 28.05.1990
e. »Die Amtspflegschaft erstreckt sich gemäß § 1706 Nr. 1 BGB auf das Adoptionsverfahren, weil es eine Angelegenheit ist, welche die »Änderung des Eltern-Kind-Verhältnisses« betrifft. Hier hat der Amtspfleger [...]