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OLG Hamm (3 WF 475/89) | Datum: 02.04.1990
d. »Da die Kl. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik hat, sind für die Klage die Sachvorschriften des deutschen Rechts, d.h. die §§ 1601 ff. BGB , anzuwenden (Art. 18 EGBGB ; Art. 4 Haager Übereinkommen [...]