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KG (1 W 5587/89) | Datum: 12.04.1990
Vgl. dazu auch BayObLG, FamRZ 1990, 551 . B. a. Bei dauerndem Getrenntleben der Eltern (und nach Scheidung der Ehe) werden die vormundschaftsgerichtlichen Maßnahmen nach §§ 1666 ff BGB durch die spezielleren [...]