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LG Dortmund (17 S 99/89) | Datum: 31.08.1989
»... Dem Kl. stehen Unterhaltsansprüche gegen den Bekl. als seinem nichtehelichen Vater nach den §§ 1601 ff. BGB nicht zu, weil der Kl. als ehelich geboren gilt und deshalb Ansprüche gegen den Bekl. als seinen Erzeuger [...]