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BGH (II ZR 206/88) | Datum: 22.05.1989
Die Kläger sind Minderheitsaktionäre der Beklagten mit je 20 (Klägerin zu 1 und Kläger zu 3) bzw. mit 1O (Kläger zu 2) Aktien. Hauptaktionärin der Beklagten mit einem Aktienkapital von 75,424 % ist die F. KG a. A., die [...]