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BVerfG (1 BvL 35/86) | Datum: 09.05.1989
I. Die Gerichtsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Wert des Streitgegenstandes (§ 11 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG -). Für die nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt das Gesetz: § [...]