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BGH (VII ZR 339/88) | Datum: 12.10.1989
Die Beklagte, eine in Kehl am Rhein ansässige GmbH deutschen Rechts, schließt gewerbsmäßig Verträge zur Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die in Frankreich und Spanien belegen sind. Bei Abschluß der [...]