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BGH (1 StR 381/89) | Datum: 08.08.1989
Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Freiheitsberaubung kann nicht bestehen bleiben. Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß die Freiheitsberaubung hier nur Mittel und Bestandteil der sexuellen Nötigung [...]