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BayObLG (BReg 1 a Z 43/88) | Datum: 31.07.1989
»... Gemäß § 2262 BGB hat das Nachlaßgericht die bei der Eröffnung eines Testaments (§ 2260 BGB ) nicht zugegen gewesenen Beteil. von dem sie betreffenden Inhalt des Testaments in Kenntnis zu setzen. Zu den Beteil. im [...]